Muss die Adresse in unserem Impressum wirklich jede Mail annehmen?

Ja. Das Kammergericht Berlin hat Amazon verboten, im Impressum eine Adresse anzugeben, die eingehende Mails mit einer Absage zurückschickt. Das Urteil ist rechtskräftig. Die Adresse im Impressum muss Post annehmen. Ob jede Mail beantwortet wird, ist eine andere Frage. Prüfen lässt sich das in zehn Minuten.
Wer bei Amazon an impressum@amazon.de schrieb, bekam sofort eine automatische Antwort: Die Adresse akzeptiere keine eingehenden Mails, man möge sich im Kundenkonto anmelden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat dagegen geklagt. Das Kammergericht Berlin hat ihm am 11. August 2026 recht gegeben (Az. 5 UKl 1/26), der vzbv hat das Urteil am 2. Oktober bekannt gemacht. Es erging als Versäumnisurteil, weil Amazon sich nicht geäußert hat, und ist rechtskräftig.
Was das Gericht verlangt
Grundlage ist § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes. Wer geschäftsmäßig eine Webseite betreibt, muss Angaben bereithalten, die „eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und eine unmittelbare Kommunikation“ ermöglichen, einschließlich einer E-Mail-Adresse. Das gilt nach dem Urteil auch dann, wenn es noch andere Wege gibt, etwa ein Formular oder ein Kundenkonto.
Ausgeschlossen ist dabei nicht jede Technik. Nach heise vom 2. Oktober darf ein Betrieb Mails maschinell vorsortieren und muss nicht jede einzelne beantworten. Er darf sie nur nicht abweisen. Das Landgericht München I hatte im vergangenen Jahr nach demselben Bericht schon eine automatische Antwort auf die Impressumsadresse beanstandet, die eine persönliche Antwort verweigerte.
Was das für einen Betrieb bedeutet
Amazon ist der große Fall. Der häufigere ist kleiner: die Adresse im Impressum gehörte einem Mitarbeiter, der nicht mehr da ist. Sie leitet in ein Sammelpostfach weiter, das niemand öffnet. Oder ein Werkzeug antwortet mit einem Textbaustein, der auf ein Formular verweist. Wer so schreibt, ist oft kein Kunde, sondern jemand mit einer Beschwerde, einer Frist oder einer Abmahnung. Gerade diese Post sollte nicht ungelesen liegen. Wie schnell eine liegen gebliebene Anfrage verloren ist, steht in Ein Lead stirbt nicht. Er wird liegen gelassen.
Wer eine automatische Antwort einsetzt, sollte sie lesen wie ein Fremder: Sagt sie, dass die Mail angekommen ist, oder schickt sie den Absender weg? Wo ein Werkzeug Anfragen vorsortiert und wo es den Kontakt abschneidet, steht in Soll ein Chatbot unsere Kundenanfragen beantworten?
Zehn Minuten mit dem eigenen Impressum
Schicken Sie heute von einer privaten Adresse eine kurze Mail an die Adresse in Ihrem Impressum. Notieren Sie drei Dinge: Kommt eine automatische Antwort, und was sagt sie? In wessen Postfach ist die Mail gelandet? Und wann antwortet jemand?
Unangenehm wird es, wenn Sie die Mail selbst suchen müssen. Dann weiß niemand im Betrieb, wohin diese Adresse führt. Prüfen Sie dasselbe für jede weitere Seite mit eigenem Impressum, etwa eine Landingpage oder einen Shop.
Wo OctoPages hilft
Bei OctoPages ist das Impressum vorbereitet, und die Einrichtung von Domain und Postfach übernehmen wir. Welche Adresse dort steht und wer sie liest, legen Sie fest, bevor die Seite online geht. Die Texte sind Vorlagen. Die rechtliche Prüfung bleibt bei Ihrem Anwalt.
Häufige Fragen
Darf die E-Mail-Adresse im Impressum automatisch antworten?
Eine automatische Eingangsbestätigung ist nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Nach dem Urteil des Kammergerichts Berlin vom 11. August 2026 (Az. 5 UKl 1/26) darf die Adresse eingehende Mails aber nicht abweisen und Absender pauschal auf andere Kanäle verweisen. Sie muss Zuschriften annehmen, auch wenn nicht jede beantwortet werden muss.
Worum ging es im Verfahren gegen Amazon?
Wer an impressum@amazon.de schrieb, erhielt die Antwort, die Adresse akzeptiere keine eingehenden Mails, und den Hinweis auf das Kundenkonto. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagte nach einer Testmail im November 2025. Das Kammergericht Berlin gab der Klage statt, das Versäumnisurteil ist rechtskräftig.
Welche Vorschrift verlangt eine E-Mail-Adresse im Impressum?
§ 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes. Wer geschäftsmäßig digitale Dienste anbietet, etwa eine Firmenwebseite, muss Angaben bereithalten, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation ermöglichen, einschließlich der Adresse für elektronische Post. Ein Kontaktformular allein ersetzt sie nach dem Urteil nicht.
Wie prüft ein Betrieb, ob seine Impressumsadresse funktioniert?
Von einer privaten Adresse eine kurze Mail an die Adresse im Impressum schicken und drei Dinge notieren: ob und was automatisch geantwortet wird, in wessen Postfach die Mail landet und wann jemand antwortet. Das dauert etwa zehn Minuten und sollte für jede Seite mit eigenem Impressum wiederholt werden.
Muss jede Mail an die Impressumsadresse beantwortet werden?
Nach dem Bericht von heise zum Urteil nicht zwingend. Ein Betrieb darf Mails auch maschinell vorsortieren. Entscheidend ist, dass Zuschriften angenommen und zur Kenntnis genommen werden. Wer dort schreibt, hat oft eine Beschwerde oder eine Frist, deshalb sollte das Postfach einer zuständigen Person gehören.


