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Brauchen wir bald keinen Cookie-Banner mehr auf unserer Webseite?

Stand · von Alvaro Moreno

Eine Inhaberin und zwei Kollegen vergleichen einen Ausdruck mit dem, was am Bildschirm steht, und schreiben eine Liste der Dienste (KI-generiert)KI-generiertes Bild

Der Rat der EU hat sich am 21. Oktober auf eine Position geeinigt: Mehr Zwecke sollen ohne Einwilligung auskommen, etwa die Reichweitenmessung. Das kann Banner einsparen, ganz ohne wird es nicht, und gelten würde es frühestens 2027. Bis dahin hilft eine Liste aller Dienste auf Ihrer Seite, die Sie in einer Stunde schreiben.

Der Rat der Europäischen Union hat am 21. Oktober seine Position zum Digital Omnibus festgelegt. In der Mitteilung des Rates steht zu den Cookies: Die Regeln der ePrivacy-Richtlinie bleiben, es kommen aber klarere und zusätzliche Zwecke hinzu, für die keine Einwilligung nötig ist. Genannt sind Zugriffe, die für einen Dienst erforderlich sind, die Reichweitenmessung und die Sicherheit des Geräts. Der Rat erwartet dadurch weniger Cookie-Banner.

Was ändert sich damit heute?

Nichts. Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament beginnen laut Rat erst, wenn das Parlament seine eigene Position hat. Die Kanzlei Heuking rechnet in ihrem Fachbeitrag vom 23. Oktober mit einem Inkrafttreten nicht vor 2027. Bis dahin gilt § 25 TDDDG: Cookies und ähnliche Zugriffe auf das Gerät brauchen eine Einwilligung, außer sie sind unbedingt erforderlich. Reichweitenmessung, Analysewerkzeuge und Werbetechnik fallen nach Heuking in der Praxis regelmäßig darunter.

Was in den Entwürfen noch steht

Nach Heuking, das sich auf bekannt gewordene Kompromisstexte stützt, soll die Ablehnung mit einem Klick möglich sein. Nach einer Ablehnung dürfte derselbe Zweck eine Zeit lang nicht erneut abgefragt werden: Die Kommission schlug sechs Monate vor, im Ratstext vom Oktober sind es vier. Die Pflicht, Browsersignale zu beachten, hat der Rat im Juni gestrichen. Das Parlament könnte sie zurückbringen. Das ist ein laufendes Verfahren, kein Gesetz.

Was heißt das für Ihren Betrieb?

Abwarten bedeutet hier: nichts abschalten und nichts versprechen. Schon heute verlangt die Datenschutzkonferenz nach Heuking, dass die Ablehnung auf der ersten Ebene des Banners so einfach ist wie die Zustimmung. Wie wenig eine Einwilligung zählt, die sich nicht belegen lässt, steht in Die Einwilligung, die keine ist. Und dass Werbemessung auch ohne neue Gesetze brüchig ist, zeigt Kann Apple unsere Anzeigen auf dem iPhone einfach abschalten?

Eine Stunde für die Liste

Öffnen Sie Ihre Seite in einem privaten Fenster und lehnen Sie im Banner alles ab. Geht das auf der ersten Ebene mit einem Klick? Schreiben Sie danach jeden Dienst auf, der auf Ihrer Seite läuft: Statistik, Werbepixel, eingebettete Karten und Videos, Chat. Setzen Sie daneben den Zweck und den Namen dessen, der ihn eingebaut hat. Heuking empfiehlt dieselbe Bestandsaufnahme, Dienst für Dienst.

Unangenehm wird es, wenn ein Dienst auf der Liste steht, den niemand bestellt hat, oder wenn keiner sagen kann, wozu er läuft. Ob ein Dienst künftig ohne Einwilligung auskommt, klärt eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt.

Wo Octoserv hilft

Bei Octoserv läuft die Besuchsmessung ohne Cookies, und Besuche werden dem Kontakt rückwirkend zugeordnet. Für Ihre Liste heißt das: ein Dienst weniger, der Cookies setzt.

Häufige Fragen

Was hat der Rat der EU am 21. Oktober 2026 zu Cookies beschlossen?

Der Rat hat seine Verhandlungsposition zum Digital Omnibus festgelegt. Die Cookie-Regeln bleiben in der ePrivacy-Richtlinie, es kommen aber zusätzliche Zwecke hinzu, für die keine Einwilligung nötig ist, zum Beispiel Reichweitenmessung und die Sicherheit des Geräts. Ein Gesetz ist das noch nicht.

Fällt der Cookie-Banner auf meiner Webseite bald weg?

Nein, nicht vor 2027, und wohl auch dann nicht ganz. Der Rat erwartet weniger Banner, nicht keine. Nach Heuking bleibt der Banner für alle Dienste nötig, die nicht unter die erweiterten Ausnahmen fallen, etwa verhaltensbasierte Werbung.

Wann könnten die neuen Cookie-Regeln gelten?

Das Parlament muss zuerst seine Position festlegen, dann verhandeln Rat und Parlament. Heuking rechnet mit einem Inkrafttreten nicht vor 2027. Der Rat nennt als Ziel, alle Vereinfachungspakete bis Ende 2027 abzuschließen. Bis dahin gelten die heutigen Regeln.

Was gilt heute für Cookies auf meiner Webseite?

Nach § 25 TDDDG brauchen Cookies und ähnliche Zugriffe auf das Gerät eine Einwilligung, außer sie sind unbedingt erforderlich, etwa für Warenkorb oder Login. Nach Heuking muss die Ablehnung auf der ersten Ebene des Banners so einfach sein wie die Zustimmung, und vorausgewählte Kästchen genügen nicht.

Was kann ich jetzt schon tun?

Schreiben Sie auf, welche Dienste auf Ihrer Seite laufen, wozu sie dienen und wer sie eingebaut hat, und prüfen Sie, ob die Ablehnung im Banner mit einem Klick möglich ist. Das kostet etwa eine Stunde. Ob ein Dienst später ohne Einwilligung auskommt, klärt im Zweifel eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt.

Redaktionell geprüft und verantwortet von Alvaro Moreno. Bei der Recherche und beim Entwurf haben wir KI-Werkzeuge eingesetzt.

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