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Meta hat den Satz zum KI-Training gestrichen. Müssen wir trotzdem etwas tun?

Stand · von Alvaro Moreno

Drei Kollegen vergleichen die Bedingungen am Bildschirm mit einem Ausdruck der früheren Fassung und suchen die gestrichene Stelle

Metas neue Geschäftsbedingungen für Unternehmen gelten nun erst ab dem 20. November, nicht mehr ab dem 30. Oktober. Der Satz zum KI-Training ist nach Kritik gestrichen, die Erlaubnis zum Auslesen Ihrer Seite steht nach Search Engine Journal weiterhin darin. Eine halbe Stunde reicht, um zu sehen, was Ihre eigene Seite dazu sagt.

Nieman Lab hat am 15. Oktober über Metas neue Geschäftsbedingungen für Unternehmen berichtet und den Absatz im Wortlaut zitiert: Meta darf mit Bots und Crawlern die Webseiten auslesen, die mit den Produkten oder Leistungen eines Unternehmens verbunden sind, und die Inhalte unter anderem zum Training seiner Produkte verwenden. Am 17. Oktober meldete The Verge, dass Meta den Satz mit dem Training gestrichen hat. Die Bedingungen sollten zunächst am 30. Oktober gelten. Am 26. Oktober meldete Search Engine Journal, dass Meta den Starttermin auf den 20. November verschoben hat.

Was gestrichen wurde und was nicht

Weg ist der Satz, nach dem Meta die Inhalte unter anderem zum Training verwenden darf. Das berichtet The Verge nach einem Vergleich mit der Seite der Bedingungen. Metas Sprecher Daniel Roberts erklärte dort, die zusammengefassten Crawler-Regeln hätten nur für Werbe- und Geschäftsprodukte gegolten und das sei nun in den Bedingungen klargestellt. An Metas Crawlern ändere sich nichts, und mit robots.txt könnten Inhaber ihre Wünsche anzeigen. Neue Rechte, die diese Wünsche übergehen, gebe es nicht.

Der Absatz, der das Auslesen selbst erlaubt, steht nach Search Engine Journal weiterhin in beiden Vereinbarungen, auch nach der Verschiebung. Meta will den Aufschub nutzen, um zu erklären, was sich ändert und was nicht, auch zu den Crawlern. Die Beschwerde von Verbänden bei der EU-Kommission und der britischen Wettbewerbsbehörde läuft; eine Anordnung zur Änderung der Bedingungen berichtet Search Engine Journal nicht. Bei den deutschen Vorschauen stand am 25. Oktober noch der 30. Oktober. Und wer Metas Geschäftsprodukte nutzt, stimmt den Bedingungen nach Nieman Lab durch die Weiternutzung zu. Einen eigenen Widerspruch gab es nicht.

Was für Ihren Betrieb übrig bleibt

Eine Rücknahme nach Kritik ist keine dauerhafte Zusage. Verlassen können Sie sich auf das, was Sie selbst festlegen. Das ist die Datei robots.txt auf Ihrer Seite. Nach Search Engine Journal führt Meta zwei Kennungen getrennt: Meta-ExternalAgent für KI-Training und Meta-WebIndexer für die Suche von Meta AI. Einzelne andere Abrufer können die Datei laut Metas Dokumentation in Fällen umgehen. Ob eine Einstellung dort das einschränkt, was ein Unternehmen mit der Zustimmung gewährt, sagen die neuen Bedingungen nach Search Engine Journal nicht. Die Datei ist eine Bitte, keine Sperre.

Eine halbe Stunde vor dem 20. November

Rufen Sie Ihre-Domain.de/robots.txt auf und sehen Sie nach, ob dort einer der beiden Namen steht. Schreiben Sie auf, wer bei Ihnen Facebook-Seite, Business Suite oder Werbekonto bedient, und prüfen Sie, ob diese Person weiß, dass die Bedingungen nach Metas Angabe am 20. November gelten sollen.

Unangenehm wird es, wenn niemand weiß, wer das ist, oder wenn die Datei fehlt und keiner sie je gesehen hat. Ob eine Klausel wirksam ist und was Sie ihr entgegensetzen können, klärt im Zweifel ein Fachanwalt.

Was das mit Ihrer Seite zu tun hat

Wer Inhalte nur auf Plattformen veröffentlicht, folgt deren Bedingungen. Warum eine eigene Adresse dennoch zählt, steht in Lohnt sich die eigene Webseite noch, wenn die Kunden ChatGPT fragen?. Was geschieht, wenn ein KI-Agent Ihre Daten lesen darf, beschreibt Soll ein KI-Agent unsere Bücher und Kundendaten lesen dürfen?

Wo OctoPages hilft

Bei OctoPages gehören Seite und Domain Ihnen, die Domain läuft auf Ihren Namen. Die Fragen oben müssen Sie dann nicht an eine Plattform richten. Sie entscheiden, was auf Ihrer Seite steht.

Häufige Fragen

Was hat Meta an seinen Geschäftsbedingungen nach der Kritik geändert?

Nach The Verge vom 17. Oktober ist der Satz gestrichen, nach dem Meta die ausgelesenen Inhalte unter anderem zum Training seiner Produkte verwenden darf. Meta erklärt, die Crawler-Regeln hätten nur für Werbe- und Geschäftsprodukte gegolten, und das stehe nun in den Bedingungen. An der Praxis ändere sich nichts.

Darf Meta Webseiten von Unternehmen jetzt noch auslesen?

Ja, soweit die Berichte reichen. Search Engine Journal schrieb am 26. Oktober, die Erlaubnis zum Auslesen von Seiten, die mit den Produkten eines Unternehmens verbunden sind, stehe weiterhin in den Bedingungen. Gestrichen wurde nur der Satz zum Training. Meta sagt, die Regeln beträfen Werbe- und Geschäftsprodukte.

Muss ich den Bedingungen zustimmen, wenn ich nur eine Facebook-Seite habe?

Nach Nieman Lab gelten die Bedingungen für Konten, die Seiten und Gruppen verwalten, Werbung schalten oder das Business-Konto nutzen. Wer nach Mitteilung von Meta weiter geschäftlich mit den Produkten arbeitet, gilt als einverstanden. Ein eigener Widerspruch war nicht vorgesehen. Der Starttermin ist nach Search Engine Journal der 20. November.

Was bewirkt ein Eintrag in der robots.txt für Meta?

Meta sagt, Inhaber könnten damit anzeigen, was abgerufen werden darf. Nach Search Engine Journal führt Meta für KI-Training und für die Suche von Meta AI getrennte Kennungen. Die Datei ist eine Bitte, an die sich ein Crawler hält. Einzelne Abrufer können sie laut Metas Dokumentation umgehen.

Gilt die Änderung auch in Deutschland?

Das Datum gilt nach Metas Angabe auch für die Vorschauen, die Search Engine Journal prüfte, allerdings stand bei den deutschen am 25. Oktober noch der 30. Oktober. Die Berichte nennen weder Deutschland noch die EU als Ausnahme. Lesen Sie die deutsche Fassung auf Metas Seite selbst und lassen Sie sie fachlich prüfen.

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